Ratenzahlung

Sollte die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht kommen, bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung. Teilen Sie uns einfach mit, welche Ratenhöhe Ihnen möglich ist. Viele unserer Mandanten zahlen monatliche Raten in Höhe von ca. 50,00 – 100,00 €. Sie können gerne einen Termin vereinbaren und mit uns besprechen, welche Kosten für das Scheidungsverfahren entstehen. Sofern es nur um die Besprechung der Scheidungskosten geht, ist das Gespräch selbstverständlich kostenfrei. Weitergehende Rechtsauskünfte können wir hingegen nur gegen Vereinbarung einer Beratungsgebühr erteilen.

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. veröffentlicht 2. März 2013 und zuletzt bearbeitet 13. April 2013 von