Kostenvereinbarung

Wer trägt die Kosten des Scheidungsverfahrens? Nach der gesetzlichen Kostenregelung werden die Kosten der Beteiligten eines Scheidungsverfahrens gegeneinander aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Gerichtskosten grundsätzlich hälftig geteilt werden und jeder seine eigenen außergerichtlichen Kosten zu tragen hat. Zu den außergerichtlichen Kosten des Scheidungsverfahrens gehören auch die Anwaltskosten. Dies bedeutet, dass nach der gesetzlichen Regelung nur
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. veröffentlicht 16. März 2013 und zuletzt bearbeitet 27. April 2013 von