Online Scheidung

Bereits seit mehreren Jahren bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit, den Auftrag für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause aus zu erteilen.

Geht bei uns ein solcher Auftrag ein, setzen wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung und klären eventuell noch offene Fragen. Dann fertigen wir einen Entwurf, den Sie per Email oder per Post erhalten. Beim Familiengericht reichen wir den Antrag erst dann ein, wenn Sie den Entwurf ausdrücklich genehmigt haben. Den Entwurf können wir in aller Regel bereits 1-2 Tage nach nach der Online-Beauftragung übersenden.

Wir legen Wert darauf, mit Ihnen wenigstens telefonisch kurz den Verfahrensablauf zu besprechen. Kosten berechnen wir erst dann, wenn Sie uns die Genehmigung für die Einreichung des Entwurfes erteilt haben (telefonisch oder per Email).

Hinweis zum Datenschutz:

Die Formulare auf unserer Homepage werden von unserem Dienstleistungsanbieter DWFormmailer (https://www.dw-formmailer.de) bereitgestellt. Zum Zweck der Übermittlung und Verarbeitung werden die Daten auf die Server von DWFormmailer weitergeleitet. Betreiber dieses Internetportals ist Wolfgang Dürr (Einzelunternehmen), In den Kehlen 4, 97342 Marktsteft, Deutschland. Mit dem Dienstleistungsanbieter liegt eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vor. Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. veröffentlicht 2. März 2013 und zuletzt bearbeitet 26. März 2020 von