Scheidungskosten

Zu den Scheidungskosten gehören die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren.

Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Verfahrenswert, den das Familiengericht festlegt. Dementsprechend sind die Kosten nicht davon abhängig, welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen. Der Fachanwalt kostet nicht mehr als der Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzqualifikation.

Auch spielt es keine Rolle, ob Sie den Scheidungsantrag online oder persönlich stellen. Der Vorteil der Online Scheidung besteht lediglich darin, dass Sie keine Zeit für einen Besprechungstermin einplanen müssen. Gerade eine einverständliche Ehescheidung bietet keine rechtlichen Probleme, die der Fachanwalt für Scheidungsrecht nicht auch kurzfristig telefonisch klären kann.

Was Sie zum Thema Scheidungskosten wissen sollten:

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Mauersberger u.a. veröffentlicht 4. Mai 2013 und zuletzt bearbeitet 8. Februar 2019 von