Rechtsschutzversicherung – Scheidung

Obwohl die Rechtsschutzversicherung häufig als „Familienrechtsschutz“ abgeschlossen wird, sind die Kosten im Falle einer Scheidung in aller Regel leider nicht gedeckt. Allerdings bietet die ARAG einen ausdrücklichen Ehe-Rechtsschutz an, im Rahmen dessen auch die Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens übernommen werden. In den meisten Fällen, ist im Übrigen zmindest eine Erstberatung über die Trennungs- und
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. veröffentlicht 27. April 2013 und zuletzt bearbeitet 2. Mai 2013 von