Rechtsschutzversicherung – Scheidung

Obwohl die Rechtsschutzversicherung häufig als „Familienrechtsschutz“ abgeschlossen wird, sind die Kosten im Falle einer Scheidung in aller Regel leider nicht gedeckt. Allerdings bietet die ARAG einen ausdrücklichen Ehe-Rechtsschutz an, im Rahmen dessen auch die Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens übernommen werden.

In den meisten Fällen, ist im Übrigen zmindest eine Erstberatung über die Trennungs- und Scheidungfolgen versichert.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehmen für Sie die Kostendeckungsanfrage. Sie müssen sich also vor einer Beratung nicht erst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen sondern können direkt einen Beratungstermin mit einem unserer Rechtsanwälte vereinbaren.

Der Vorteil einer dann insoweit für Sie kostenfreien umfassenden Beratung zu den Trennungs- und Scheidungsfolgen besteht nicht nur darin, dass Sie rechtzeitig wissen, worauf es ankommt und wie Sie sich richtig zu verhalten haben. Die Beratungskosten werden auch auf die späteren Rechtsanwaltsgebühren für das Scheidungsverfahren angerechnet, so dass sich auch insoweit eine Kostenersparnis ergibt.

Verhaltenstip:  Wenn eine auf Ihren Namen lautende Rechtsschutzversicherung besteht, kann im Falle einer Trennung der Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl  direkt ohne vorherige Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung vereinbart werden.

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. veröffentlicht 27. April 2013 und zuletzt bearbeitet 2. Mai 2013 von