Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit wird sehr häufig folgende Frage gestellt: Hafte ich für die Schulden meines Ehegatten? Die Antwortet hierauf lautet: Grundsätzlich – nein! Diese Antwort hat den folgenden Hintergrund: Wurde ein Ehevertrag nicht geschlossen, leben Eheleute in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Entgegen der Vorstellung, welche die Mandanten zunächst häufig haben, ist die
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Mauersberger u.a. veröffentlicht 25. Mai 2013 und zuletzt bearbeitet 28. September 2013 von