Scheidungskosten steuerlich absetzbar

Lange Zeit waren Scheidungskosten nur eingeschränkt absetzbar. Die Finanzämter haben in aller Regel nur die Verfahrenskosten für die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich anerkannt. In einer Entscheidung vom 12.05.2011 hat dann aber der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zur Anerkennung zwangsläufiger Prozesskosten geändert, wonach auch Kosten für streitige Folgesachen wie z.B. Unterhaltsverfahren, Sorgerechtsverfahren, Zugewinnausgleichsverfahren usw. absetzbar
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Mauersberger u.a. veröffentlicht 19. Mai 2013 und zuletzt bearbeitet 7. März 2015 von