Gerne prüfen wir, ob in Ihrem Fall die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Gegebenenfalls stellen wir einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht und reichen für Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
Hin und wieder hören wir von Mandanten, dass diese gedacht haben, sich eine Scheidung nicht leisten zu können. Zum einen sind die Vorstellungen hinsichtlich der Höhe der Kosten oftmals falsch. Zum anderen wissen viele Mandanten nicht, dass die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht nur von der Höhe des eigenen Einkommens sondern auch von den eigenen Ausgaben abhängig ist. Auch jemand der an sich ein gutes Einkommen hat, kann durchaus einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.
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