Erste Schritte nach der Trennung

Der Gang zum Scheidungsanwalt

 

Wie verhalte ich mich kurz nach der Trennung?

Es ist jedem Betroffenen ausdrücklich zu empfehlen, bereits frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Möglich ist dies in Form eines Beratungsgespräches, für das bereits im Vorfeld eine Kostenpauschale in Abhängigkeit von der Dauer der Beratung vereinbart werden kann. Ein solches Gespräch ist für jeden bezahlbar und trägt dazu bei, bereits frühzeitig die Weichen so zu stellen, dass nicht später im gerichtlichen Scheidungsverfahren Probleme auftauchen, die dann viel höhere und vor allem unnötige Kosten verursachen. Der Rechtsanwalt kennt die Problemfelder und erfahrungsgemäß ist es oftmals so, dass das Problem, welches dem Mandanten einzigartig und unlösbar erscheint, dem Anwalt doch schon in einer Vielzahl von Fällen untergekommen ist.

Auch in Coronazeiten ist ein Beratungsgespräch überhaupt kein Problem. Wir bieten unseren Mandanten auch eine Beratung am Telefon oder sehr gerne auch per Videotelefonie (Skype) an. Solche Beratungen haben nebenbei den großen Vorteil, dass sehr schnell und kurzfristig ein passender Termin gefunden werden kann.

Trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Ein Erstberatungsgespräch in einer Scheidungsangelegenheit kann rechtsschutzversichert sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn man über die Rechtsschutzversicherung des Ehegatten mitversichert ist, denn in diesem Fall zahlt die Rechtsschutzversicherung eine Beratung nur für den Versicherungsnehmer und nicht für den bis dato mitversicherten Ehegatten.

Die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt der Rechtsanwalt. An einen Vorschlag der Rechtsschutzversicherung bezüglich der Auswahl des Rechtsanwalts ist niemand gebunden. Die Auswahl sollte in erster Linie danach erfolgen, ob auf Seiten des Anwaltes eine entsprechende Spezialisierung vorhanden ist. Dies ist in Scheidungsangelegenheiten immer dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Familienrecht ist.

Sofern mit der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Rechtsanwalt, ob es vielleicht dennoch sinnvoll ist, die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, auch wenn die Kosten für die Erstberatung nicht über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegen.

Gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung?

Eine Kostenlose Beratung ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einkommensschwachen Mandanten kann aber die Beantragung von Beratungshilfe in Erwägung gezogen werden. In diesem Fall werden die Kosten von der Staatskasse getragen. Diese Möglichkeit besteht im Übrigen auch für die Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens selbst.

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen und darauf  hinzuweisen, dass Sie eine Beratung nicht bezahlen können. In diesem Fall werden wir mit Ihnen gerne trotzdem besprechen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, die Anwaltskosten sicherzustellen. Solche Informationen erhalten Sie selbstverständlich kostenlos.

Welche Kosten entstehen, falls weder Rechtsschutzversicherung noch Beratungshilfe greifen?

Nach einer Studie des Soldan-Instituts beträgt der Durchschnittspreis bundesweit für einen Rechtsanwalt 182,00 EUR pro Stunde.

Eine Erstberatung kostet bei uns in aller Regel 

bei einer Beratungsdauer von 15-30 Minuten 30,00 € – 60,00 €
bei einer Beratungsdauer von 30-45 Minuten 50,00 € – 90,00 €

jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Beratungsgebühren werden selbstverständlich angerechnet, falls nach der Beratung eine streitwertabhängige Tätigkeit beauftragt wird.

Jeder Mandant hat einen Anspruch darauf, bereits im Vorfeld einer Beratung zu wissen, welche Kosten voraussichtlich entstehen. Fragen Sie bei der Vereinbarung eines Besprechungstermins nach, mit welchem Stundensatz der Rechtsanwalt abrechnen wird. Sie können dann selbst entscheiden, in welchem Umfang Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Für das gerichtliche Scheidungsverfahren selbst gilt der Grundsatz, dass ein Fachanwalt für Familienrecht nicht teurer ist, als ein Rechtsanwalt ohne entsprechende Spezialisierung. Die Kosten für das Scheidungsverfahren ergeben sich  aus dem vom Gericht festzusetzenden Verfahrenswert und sind bei jedem Rechtsanwalt gleich.

Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. veröffentlicht 6. Mai 2013 und zuletzt bearbeitet 23. April 2020 von