Scheidungskosten

Zu den Scheidungskosten gehören die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Verfahrenswert, den das Familiengericht festlegt. Dementsprechend sind die Kosten nicht davon abhängig, welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen. Der Fachanwalt kostet nicht mehr als der Rechtsanwalt ohne entsprechende Zusatzqualifikation. Auch spielt es keine Rolle, ob Sie den Scheidungsantrag online oder persönlich
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. veröffentlicht 4. Mai 2013 und zuletzt bearbeitet 8. Februar 2019 von