Versorgungsausgleich ausschließen

Grundsätzlich wird bei jedem Scheidungsverfahren auch der gesetzliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz. Dies bedeutet, dass beide Eheleute im Falle der Scheidung bezogen auf die Ehezeit rentenrechtlich gleich gestellt werden. Die Ehefrau erhält die Hälfte aller Versorgungsansprüche des Ehemannes und umgekehrt
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Rechtsanwälte und Fachanwälte

Mauersberger u.a. veröffentlicht 22. Juni 2013 und zuletzt bearbeitet 23. April 2020 von